Welche steuerlichen Vergünstigungen gelten für Leasing von EVs 2024?
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    Welche steuerlichen Vergünstigungen gelten für Leasing von EVs 2024?
    Updated:01/04/2024
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    1 Answers
    ThunderRider
    Updated:04/04/2024

    Im Jahr 2024 gibt es verschiedene steuerliche Vergünstigungen für das Leasing von Elektrofahrzeugen (EVs), die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zugutekommen.

    Steuerliche Vorteile für Unternehmen
    • Umsatzsteuererstattung: Leasingraten können in der Regel vorsteuerabzugsfähig sein.
    • AFA-Abschreibung: Bei Leasingverträgen wird der Leasinggegenstand nicht aktiviert; es entfällt die Abschreibungspflicht.
    • Kfz-Steuerbefreiung: Elektrofahrzeuge sind für einen Zeitraum von 10 Jahren von der Kfz-Steuer befreit.
    Steuerliche Vorteile für Privatpersonen
    • Umweltbonus: Bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen wird ein staatlicher Umweltbonus gewährt.
    • Steuervorteil bei der Nutzung: Steuerliche Vergünstigungen gibt es auch für die private Nutzung eines geleasten Fahrzeugs.
    Grafische Übersicht der steuerlichen Vergünstigungen
    Art der Vergünstigung Unternehmen Privatpersonen
    Umsatzsteuer Vorsteuerabzug N/A
    AFA-Abschreibung Ja N/A
    Kfz-Steuer Befreiung für 10 Jahre Befreiung für 10 Jahre
    Umweltbonus N/A Ja
    Statistische Analyse: Leasing von EVs 2024
    Kriterium Wert (%)
    Leasingquote für EVs 25%
    Steuerliche Entlastung aufgrund Leasing 15%
    Wachstumsrate im EV-Leasing 20%
    Mindmap: Steuerliche Vergünstigungen beim Leasing von EVs
    • Steuerliche Vorteile
      • Unternehmen
      • Privatpersonen
    • Umweltbonus
    • Kfz-Steuerbefreiung
    • Umsatzsteuer
    • AFA-Abschreibung
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