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Im Jahr 2024 gibt es verschiedene steuerliche Vergünstigungen für das Leasing von Elektrofahrzeugen (EVs), die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zugutekommen.
Steuerliche Vorteile für Unternehmen
- Umsatzsteuererstattung: Leasingraten können in der Regel vorsteuerabzugsfähig sein.
- AFA-Abschreibung: Bei Leasingverträgen wird der Leasinggegenstand nicht aktiviert; es entfällt die Abschreibungspflicht.
- Kfz-Steuerbefreiung: Elektrofahrzeuge sind für einen Zeitraum von 10 Jahren von der Kfz-Steuer befreit.
Steuerliche Vorteile für Privatpersonen
- Umweltbonus: Bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen wird ein staatlicher Umweltbonus gewährt.
- Steuervorteil bei der Nutzung: Steuerliche Vergünstigungen gibt es auch für die private Nutzung eines geleasten Fahrzeugs.
Grafische Übersicht der steuerlichen Vergünstigungen
Art der Vergünstigung | Unternehmen | Privatpersonen |
---|---|---|
Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug | N/A |
AFA-Abschreibung | Ja | N/A |
Kfz-Steuer | Befreiung für 10 Jahre | Befreiung für 10 Jahre |
Umweltbonus | N/A | Ja |
Statistische Analyse: Leasing von EVs 2024
Kriterium | Wert (%) |
---|---|
Leasingquote für EVs | 25% |
Steuerliche Entlastung aufgrund Leasing | 15% |
Wachstumsrate im EV-Leasing | 20% |
Mindmap: Steuerliche Vergünstigungen beim Leasing von EVs
- Steuerliche Vorteile
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Umweltbonus
- Kfz-Steuerbefreiung
- Umsatzsteuer
- AFA-Abschreibung
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